Weltwoche 35/2008

Hassobjekt Polizist

Von Peter Keller

 

Die Fälle von Beschimpfungen, Bedrohungen und Tätlichkeiten gegen Polizisten haben sich in den letzten Jahren vervielfacht. Zu den Anpöbeleien auf der Strasse kommt das Misstrauen der Politik. Report über einen Berufsstand zwischen den Fronten.

 

Gegenüber im Gartenrestaurant sitzt Thomas K.* Im Hintergrund zwitschern Vögel, die Bedienung ist so freundlich wie das sommerliche Wetter. Was Thomas K. zu erzählen hat, steht in krassem Kontrast zur friedlichen Umgebung, ist aber für Schweizer Polizisten zum Alltag geworden. Er berichtet von Beschimpfungen und Bedrohungen, von Tätlichkeiten und Körperverletzungen: «’Arschloch’, ’Wichser’, ’Scheissbullen’, Anspucken, Gewalt; die Hemmschwelle uns gegenüber ist in den letzten Jahren massiv gesunken.»

Die Statistiken liefern die nackten Zahlen, die Betroffenen die Geschichten dazu. Im Bereich «Drohungen und Gewalt gegen Beamte und Behörden» sind die strafbaren Handlungen sprunghaft angestiegen: von 426 Fällen 1994 auf 1643 im Jahr 2007. Meistens trifft es Polizisten. Dieser Anstieg «gibt uns zu denken», kommentiert der Luzerner Kripo-Chef Daniel Bussmann die jüngsten Zahlen. Auch Stefanie Gerber, Mediensprecherin der Kantonspolizei Bern, bestätigt eine Zunahme: Die Strafanzeigen wegen Gewalt und Drohungen gegen Beamte und Behörden seien von 55 im Jahr 2003 auf 128 im Jahr 2007 gestiegen. Dasselbe Bild in Zürich.

Schläge für Sanitäter

Die zunehmende Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte ist ein gesamtschweizerisches Phänomen: In Emmenbrücke demoliert ein 22-Jähriger ein Auto. Bei der Festnahme versucht dieser die Polizisten mit Kopfnüssen zu verletzen und spuckt den Beamten ins Gesicht. In St. Gallen wird ein 33-jähriger Mann verhaftet, der bei einer Kontrolle die Polizeipatrouille zunächst verbal beschimpfte und dann mit den Fäusten angriff. In Künten greift die Aargauer Kantonspolizei bei einer Schlägerei ein, worauf sich die Aggressivität gegen die Beamten selber richtet.

Der letzte Vorfall steht beispielhaft für eine neuartige Entwicklung: Nicht selten würden sich Unbeteiligte mit Tätern «solidarisieren», stellt Martin Niederer vom Zentralvorstand des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) fest. Das sei vor fünfzehn Jahren noch völlig undenkbar gewesen. Die Leute kennen die Vorgeschichte einer Verhaftung nicht, sie sehen nur den Zugriff und denken sofort, die Polizei sei im Unrecht. «Bedenklich ist, dass sich dieses Verhalten gegen alle richtet, die eine Uniform tragen. Selbst Sanitäter werden angepöbelt.» An der Street Parade 2007 (das Motto lautete sinnigerweise «Respect!») wurden Rettungskräfte von Betrunkenen bei ihrer Arbeit behindert und sogar geschlagen. Am letzten «Züri-Fäscht» musste die Ambulanz mehrmals Polizeischutz anfordern.

Die Zahl der statistisch erfassten Strafanzeigen scheint nur die Spitze des Eisberges zu sein. «Mir hat mein Ausbildner gesagt, ich solle ja nicht zu oft Anzeige erstatten. Sonst heisst es nachher bei den Untersuchungsrichtern: ’Was ist denn mit dem los, offenbar macht der seine Arbeit nicht korrekt.’» Wehleidigkeit ist Thomas K. fremd, er war Mitglied einer Spezialeinheit und betreibt Kampfsport, aber er ärgert sich über die mangelnde Unterstützung durch die Behörden. Jeder der befragten Polizisten hat schon erlebt, dass er als Ankläger vom Untersuchungsrichter abgeputzt wurde. Roman W. erzählt von einer Fahrzeugkontrolle, bei der das Auto mit Vollgas auf ihn zufuhr. Er und sein Kollege konnten sich nur mit einem Sprung zur Seite retten.

Der für den Fall zuständige Untersuchungsrichter zeigte allerdings kein Verständnis nach ihrer Anzeige: Die Polizisten seien ja nicht einmal touchiert worden. Roman W. rückblickend: «Hätte ich mir übers Bein fahren lassen sollen?» Eine ähnliche Abfuhr bekam ein Zürcher Stadtpolizist. Er hatte Strafanzeige eingereicht wegen eines gezielten Tritts zwischen die Beine. Die richterliche Antwort: «Sie sind Polizist, das müssen Sie ertragen.»

Da selbst Tätlichkeiten schwer einklagbar sind, verzichten Polizisten bei Beschimpfungen in der Regel ganz auf juristische Schritte. «Es gehört zum Job, sich beleidigen zu lassen», fasst einer der Polizisten die Situation zusammen. Dass es anders geht, beweist Deutschland. Dort gibt es fixe Kataloge: Jede Beleidigung hat ihren Tarif. Markus O. hat einmal aus Neugier eine Ehrverletzungsklage eingereicht. «Ich musste zuerst mein eigenes Portemonnaie zücken und auf eigenes Risiko den Prozess durchziehen.» Die rechtliche Handhabe erschwert die Anklage. Der Aufwand ist so gross, dass Polizisten fast immer darauf verzichten.

«Läppische Strafen»

Worin liegen die Erklärungen für die gesunkene Hemmschwelle? Markus O. sieht einen wesentlichen Grund in der - politisch korrekt formuliert - «gesellschaftlichen Durchmischung». Der Anstieg der Gewalt korrespondiere mit dem Ausländeranteil eines Stadtviertels. «Das schleckt keine Geiss weg. Auch die Kriminalitätsstatistiken sprechen da eine eindeutige Sprache.»

Offenbar wirken auch die Strafmasse zu wenig abschreckend. «Da bekommt einer ein paar hundert Franken Busse, wenn er jemanden halbtot prügelt. Bei Verkehrsdelikten aber sind es schnell einmal mehrere tausend Franken oder ein Fahrausweisentzug. Die Verhältnisse stimmen einfach nicht», sagt Christian B. Sein Berufskollege Roman W. doppelt nach: «Strafgesetzbuch und Strassenverkehrsgesetzgebung sind wie Tag und Nacht.» Geradezu frustriert reagiert Thomas K. auf die Frage. Einen Bescheid über das Urteil erhalte man nicht. «Am besten fragst du gar nicht nach, sonst ärgerst du dich nur über die läppische Strafe.»

Das Strafgesetzbuch sieht unter Artikel 285, «Gewalt oder Drohung gegen ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten», Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Seit Januar 2007 werden in der Regel Geldstrafen anstelle von Freiheitsstrafen ausgesprochen. Das Strafgericht Basel-Stadt stellte für die Weltwoche eine Liste exemplarischer Urteile zusammen. Fall eins: Ein Angeklagter wurde für schuldig erklärt, mehrmals Polizisten «nachdrücklich» mit dem Tode bedroht zu haben. Das Urteil: 21 Tagessätze zu 30 Franken. Ein zweiter Verurteilter, offensichtlich schwer drogenabhängig, wurde angeklagt wegen: einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte, mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Urteil: 120 Tagessätze zu 20 Franken. Ob man zahlungsunfähige Randständige mit solchen Geldstrafen zu beeindrucken vermag, bleibe dahingestellt.

Ein dritter Fall: XY wird der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der Hinderung einer Amtshandlung und der Sachbeschädigung für schuldig erklärt. XY weigerte sich mehrmals, seine Papiere vorzuweisen. Als die Polizei ihn auf die Wache bringen will, schreit der Beklagte und setzt sich zur Wehr. Darauf muss er in Handschellen gelegt werden. Auf dem Polizeiposten beschimpft er die Beamten als «Rassisten». Urteil: 14 Tagessätze zu 30 Franken. Der Mann ist abgetaucht.'’

Die Höhe der Strafe ist abhängig vom Verschulden des Verurteilten, von seinen finanziellen Verhältnissen und vom Grad der Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat: Je nachdem gibt es zwischen 25 und 75 Prozent «Rabatt» auf die Strafe. Je besoffener, desto glimpflicher kommen die Täter davon. Im veränderten Verhalten beim Konsum von Alkohol und anderen Betäubungsmitteln sehen Experten einen wesentlichen Grund für die Enthemmung. Seit den neunziger Jahren hat sich der Rauschgiftmissbrauch zunehmend auf die Modedroge Kokain und andere aufputschende Stoffe verlagert. Sie steigern erwiesenermassen die Aggressivität. Im Gastronomiesektor tut die Liberalisierung ihr Übriges: Durch den Wegfall der Polizeistunde haben viel mehr Lokale Betrieb bis in die frühen Morgenstunden. Beim Escher-Wyss-Platz, um den sich viele der neuen Zürcher Szenelokale versammeln, «erleben wir heute um Mitternacht mehr Stau als am Tag», beschreibt ein Zürcher Stadtpolizist die Situation.

Das Ausgehpublikum wird zudem immer jünger. Nicht selten geraten 13- und 14-Jährige mit den Ordnungshütern in Konflikt. Bei Minderjährigen sind die Beamten verpflichtet, Kontakt mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten aufzunehmen. Die Reaktionen seien äusserst unterschiedlich. Manchmal komme ein Vater auf die Wache und begrüsse den Sohn gleich mit einer Ohrfeige. Je näher sie bei der Stadt lebten, desto gleichgültiger und aggressiver verhielten sich die Eltern gegenüber der Polizei: «Ihr Arschlöcher habt anderes zu tun.» - «Wir haben früher auch Kaugummi geklaut.» - «Lassen Sie den Jungen gehen. Der kommt dann schon selber nach Hause.»

Ein Klassiker: der Rassismusvorwurf

Der verlorene Respekt ist die eine Seite. Mindestens so zermürbend wirken nach Ansicht der Betroffenen die ständigen Beschwerden, parlamentarischen Vorstösse, Rügen und Klagen gegen die Polizei. Einen Klassiker stellt der dunkelhäutige Kokaindealer dar: «Da kannst du drauf gehen, dass sie dir rassistische Handlungen unterstellen - und dann geht das ganze Spiel los.» Mit dem «ganzen Spiel» ist der bürokratische Apparat gemeint. Ein Rapport reicht nicht. Der verdächtigte Polizist muss zusätzlich eine Stellungnahme abfassen und findet sich plötzlich als Täter wieder, während das eigentliche Delikt, der Handel mit Drogen, in den Hintergrund rückt.

Rechtsanwalt Robert S., der schon mehrere Polizisten vor Gericht vertreten hat, schildert exemplarisch einen Fall: Ein Mann wird an der Zürcher Langstrasse gefilzt und erstattet nachher Strafanzeige wegen Misshandlung. «Was folgt, ist ein gewaltiger Aufwand: Drei, vier Polizisten werden vorgeladen, Zeugen einvernommen, die Polizisten müssen ihr ganzes Privatleben ausbreiten, das Einkommen offenlegen, sozusagen die ’Hosen runterlassen’.» Letztlich lasse sich der Staat wie ein Tanzbär vorführen. Fabian Schwarzenbach vom Sicherheitsdepartement Basel-Stadt beziffert die Zahl der Beschwerden allein für seinen Kanton auf rund neunzig pro Jahr. «In der Regel sind nur etwa zwei nicht gegen die Polizei oder Polizisten gerichtet.»

Betrunkene Politiker

Der zweite typische Beschwerdeführer sitzt brav und bieder im lokalen Parlament: «Wenn du einen angetrunkenen Politiker erwischst, kannst du nach Hause gehen und weisst, am nächsten Tag erwartet dich eine Beschwerde.» Thomas K. fühlt sich in solchen Momenten wenig gestützt seitens des Arbeitgebers. Den Beschwerdeführern würden alle rechtsstaatlichen Mittel zur Verfügung gestellt, er aber müsse alleine auf sich gestellt beim Untersuchungsrichter antraben.

Ein dritter Klassiker sind Kundgebungen mit politischem Charakter. Dort hagelt es Beschwerden, sobald die Polizei aktiv eingreift. Linksautonome suchen geradezu die Konfrontation und halten dann mit eigenen Videoteams und Fotografen das Vorgehen der Polizei fest. Als im vergangenen Dezember die vereinten Luzerner Polizeikräfte eine unbewilligte Demonstration auflösten und rund 250 Personen vorübergehend festnahmen, reichten 54 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Aufsichtsbeschwerde ein. Einer der Hauptvorwürfe der Klagenden: Sie hätten zu lange auf eine Pinkelpause warten müssen.

Die juristische Nachbearbeitung geht Hand in Hand mit dem politischen Spiel: Die Rechte ruft nach mehr Härte - die Linke erachtet einen Polizeieinsatz bald einmal für «unverhältnismässig». «Man kann es niemandem recht machen», sagt Christian B. Auf die oben angesprochene Massenverhaftung hin verlangten SP und Grüne im Luzerner Stadtparlament umgehend eine externe Untersuchung.

Im Grossen Rat der Stadt Basel wurden allein dieses Jahr schon drei Interpellationen zur Polizei beantwortet: Ein Mitglied der grünen Fraktion beanstandete, dass sich Verhaftete auf dem Polizeiposten zur Leibesvisitation nackt ausziehen müssten. Ein zweiter Interpellant (ebenfalls von den Grünen) kritisierte das «willkürliche In-Polizeigewahrsam-Nehmen» von «teilweise minderjährigen Personen». Schliesslich rügte eine SP-Grossrätin die Wegweisung von dreizehn Jugendlichen, die wegen tätlicher Auseinandersetzungen und Provokationen das Gelände der Herbstmesse 2007 verlassen mussten. Soll auf den «Kuschel-Pädagogen» auch noch der «Kuschel-Polizist» folgen?

Die Linke hängt noch immer an ihrem «Scheissbullen»-Bild aus den siebziger Jahren. Jean Ziegler sprach von den «institutionalisierten Handlangern». Wer den 185-Seiten-Bericht von Amnesty International zur Schweiz durchgeht, bekommt den Eindruck, das Land befinde sich in der Hand eines gewalttätigen Polizeiapparates. Mit der Realität hat dieses ideologische Elaborat nichts zu tun. Zu den Unterzeichnern einer «Plattform gegen Polizeirepression» gehören sowohl die SP wie die Grünen der Stadt Basel - neben so exotischen Gruppierungen wie der kommunistischen Neuen Partei der Arbeit und der Uniguerilla. Die Plattform verlangt eine freie Wahl der Demonstrationsrouten; Kundgebungen dürften nicht mit der Begründung verboten werden, «dass es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen könnte». Ausserdem seien «Provokationen der Polizei im Ordnungsdienst gegen Demonstrationsteilnehmer/-innen zu unterlassen». In der Stadt Bern gilt es schon als «Provokation», wenn die Polizei überhaupt sichtbar in Erscheinung tritt.

In den grösseren Schweizer Städten dominieren rot-grüne Regierungen. Ihre Sympathien liegen eher bei den Gesinnungsgenossen auf der Strasse als bei den Polizeikorps. Ausschreitungen an den 1.-Mai-Feiern gehören mittlerweile zum fixen Rahmenprogramm. Geschäfte werden zertrümmert, Autos angezündet, es wird wahllos randaliert und demoliert. Die Polizei schaut auf Befehl zu - im linken wording heisst das dann «Deeskalationsstrategie». Markus O.: «Man wird konkret zurückgebunden. Das verstehen die eigenen Leute nicht und noch weniger die Ladenbesitzer.» Die BMW-Garage Binelli & Ehrsam, alljährlich Opfer der Zürcher 1.-Mai-Krawalle, griff zur Selbsthilfe und lud dieses Jahr Leute aus dem Umfeld der Hell’s Angels zum Grillfest. Mit Erfolg. Sie hatte Ruhe.

Unter solchen politischen Voraussetzungen agiert die Polizei zunehmend orientierungslos. Namentlich mag keiner der Informanten die Führung kritisieren. Sie fürchten alle um ihren Job. Andere haben sich laut eigenen Worten in eine Art «innerer Emigration» zurückgezogen. Ein inzwischen pensionierter Zürcher Polizist schont indes auch seine Kollegen in den oberen Etagen nicht: «Das sind Marionetten geworden. Sie machen nur noch das, was die rote Regierung sagt.»

«Es geht nicht darum, dass wir nicht fähig wären», sagt Markus O. Aber man werde willentlich daran gehindert, den gesetzlichen Auftrag auszuführen. Damit die Polizei ihre Arbeit machen kann, braucht sie klare Rahmenbedingungen. «Wir erwarten von der politischen Führung, überhaupt von der Führung, nur eines: dass sie die Polizisten die bestehenden Gesetze durchsetzen lässt.»


*Alle Namen sind geändert und der Redaktion bekannt.