Gegenüber im
Gartenrestaurant sitzt Thomas K.* Im Hintergrund zwitschern Vögel, die
Bedienung ist so freundlich wie das sommerliche Wetter. Was Thomas K. zu
erzählen hat, steht in krassem Kontrast zur friedlichen Umgebung, ist aber
für Schweizer Polizisten zum Alltag geworden. Er berichtet von
Beschimpfungen und Bedrohungen, von Tätlichkeiten und Körperverletzungen:
«’Arschloch’, ’Wichser’, ’Scheissbullen’, Anspucken, Gewalt; die
Hemmschwelle uns gegenüber ist in den letzten Jahren massiv gesunken.»
Die Statistiken liefern die nackten Zahlen, die Betroffenen die
Geschichten dazu. Im Bereich «Drohungen und Gewalt gegen Beamte und
Behörden» sind die strafbaren Handlungen sprunghaft angestiegen: von 426
Fällen 1994 auf 1643 im Jahr 2007. Meistens trifft es Polizisten. Dieser
Anstieg «gibt uns zu denken», kommentiert der Luzerner Kripo-Chef Daniel
Bussmann die jüngsten Zahlen. Auch Stefanie Gerber, Mediensprecherin der
Kantonspolizei Bern, bestätigt eine Zunahme: Die Strafanzeigen wegen
Gewalt und Drohungen gegen Beamte und Behörden seien von 55 im Jahr 2003
auf 128 im Jahr 2007 gestiegen. Dasselbe Bild in Zürich.
Schläge für Sanitäter
Die zunehmende Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte ist ein
gesamtschweizerisches Phänomen: In Emmenbrücke demoliert ein 22-Jähriger
ein Auto. Bei der Festnahme versucht dieser die Polizisten mit Kopfnüssen
zu verletzen und spuckt den Beamten ins Gesicht. In St. Gallen wird ein
33-jähriger Mann verhaftet, der bei einer Kontrolle die Polizeipatrouille
zunächst verbal beschimpfte und dann mit den Fäusten angriff. In Künten
greift die Aargauer Kantonspolizei bei einer Schlägerei ein, worauf sich
die Aggressivität gegen die Beamten selber richtet.
Der letzte Vorfall steht beispielhaft für eine neuartige Entwicklung:
Nicht selten würden sich Unbeteiligte mit Tätern «solidarisieren», stellt
Martin Niederer vom Zentralvorstand des Verbands Schweizerischer
Polizei-Beamter (VSPB) fest. Das sei vor fünfzehn Jahren noch völlig
undenkbar gewesen. Die Leute kennen die Vorgeschichte einer Verhaftung
nicht, sie sehen nur den Zugriff und denken sofort, die Polizei sei im
Unrecht. «Bedenklich ist, dass sich dieses Verhalten gegen alle richtet,
die eine Uniform tragen. Selbst Sanitäter werden angepöbelt.» An der
Street Parade 2007 (das Motto lautete sinnigerweise «Respect!») wurden
Rettungskräfte von Betrunkenen bei ihrer Arbeit behindert und sogar
geschlagen. Am letzten «Züri-Fäscht» musste die Ambulanz mehrmals
Polizeischutz anfordern.
Die Zahl der statistisch erfassten Strafanzeigen scheint nur die Spitze
des Eisberges zu sein. «Mir hat mein Ausbildner gesagt, ich solle ja nicht
zu oft Anzeige erstatten. Sonst heisst es nachher bei den
Untersuchungsrichtern: ’Was ist denn mit dem los, offenbar macht der seine
Arbeit nicht korrekt.’» Wehleidigkeit ist Thomas K. fremd, er war Mitglied
einer Spezialeinheit und betreibt Kampfsport, aber er ärgert sich über die
mangelnde Unterstützung durch die Behörden. Jeder der befragten Polizisten
hat schon erlebt, dass er als Ankläger vom Untersuchungsrichter abgeputzt
wurde. Roman W. erzählt von einer Fahrzeugkontrolle, bei der das Auto mit
Vollgas auf ihn zufuhr. Er und sein Kollege konnten sich nur mit einem
Sprung zur Seite retten.
Der für den Fall zuständige Untersuchungsrichter zeigte allerdings kein
Verständnis nach ihrer Anzeige: Die Polizisten seien ja nicht einmal
touchiert worden. Roman W. rückblickend: «Hätte ich mir übers Bein fahren
lassen sollen?» Eine ähnliche Abfuhr bekam ein Zürcher Stadtpolizist. Er
hatte Strafanzeige eingereicht wegen eines gezielten Tritts zwischen die
Beine. Die richterliche Antwort: «Sie sind Polizist, das müssen Sie
ertragen.»
Da selbst Tätlichkeiten schwer einklagbar sind, verzichten Polizisten bei
Beschimpfungen in der Regel ganz auf juristische Schritte. «Es gehört zum
Job, sich beleidigen zu lassen», fasst einer der Polizisten die Situation
zusammen. Dass es anders geht, beweist Deutschland. Dort gibt es fixe
Kataloge: Jede Beleidigung hat ihren Tarif. Markus O. hat einmal aus
Neugier eine Ehrverletzungsklage eingereicht. «Ich musste zuerst mein
eigenes Portemonnaie zücken und auf eigenes Risiko den Prozess
durchziehen.» Die rechtliche Handhabe erschwert die Anklage. Der Aufwand
ist so gross, dass Polizisten fast immer darauf verzichten.
«Läppische Strafen»
Worin liegen die Erklärungen für die gesunkene Hemmschwelle?
Markus O. sieht einen wesentlichen Grund in der - politisch korrekt
formuliert - «gesellschaftlichen Durchmischung». Der Anstieg der Gewalt
korrespondiere mit dem Ausländeranteil eines Stadtviertels. «Das schleckt
keine Geiss weg. Auch die Kriminalitätsstatistiken sprechen da eine
eindeutige Sprache.»
Offenbar wirken auch die Strafmasse zu wenig abschreckend. «Da bekommt
einer ein paar hundert Franken Busse, wenn er jemanden halbtot prügelt.
Bei Verkehrsdelikten aber sind es schnell einmal mehrere tausend Franken
oder ein Fahrausweisentzug. Die Verhältnisse stimmen einfach nicht», sagt
Christian B. Sein Berufskollege Roman W. doppelt nach: «Strafgesetzbuch
und Strassenverkehrsgesetzgebung sind wie Tag und Nacht.» Geradezu
frustriert reagiert Thomas K. auf die Frage. Einen Bescheid über das
Urteil erhalte man nicht. «Am besten fragst du gar nicht nach, sonst
ärgerst du dich nur über die läppische Strafe.»
Das Strafgesetzbuch sieht unter Artikel 285, «Gewalt oder Drohung gegen
ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten», Freiheitsstrafen bis zu
drei Jahren vor. Seit Januar 2007 werden in der Regel Geldstrafen anstelle
von Freiheitsstrafen ausgesprochen. Das Strafgericht Basel-Stadt stellte
für die Weltwoche eine Liste exemplarischer Urteile zusammen. Fall eins:
Ein Angeklagter wurde für schuldig erklärt, mehrmals Polizisten
«nachdrücklich» mit dem Tode bedroht zu haben. Das Urteil: 21 Tagessätze
zu 30 Franken. Ein zweiter Verurteilter, offensichtlich schwer
drogenabhängig, wurde angeklagt wegen: einfacher Körperverletzung,
Sachbeschädigung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte, mehrfacher
Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Übertretung des
Betäubungsmittelgesetzes. Urteil: 120 Tagessätze zu 20 Franken. Ob man
zahlungsunfähige Randständige mit solchen Geldstrafen zu beeindrucken
vermag, bleibe dahingestellt.
Ein dritter Fall: XY wird der Gewalt und Drohung gegen Behörden und
Beamte, der Hinderung einer Amtshandlung und der Sachbeschädigung für
schuldig erklärt. XY weigerte sich mehrmals, seine Papiere vorzuweisen.
Als die Polizei ihn auf die Wache bringen will, schreit der Beklagte und
setzt sich zur Wehr. Darauf muss er in Handschellen gelegt werden. Auf dem
Polizeiposten beschimpft er die Beamten als «Rassisten». Urteil: 14
Tagessätze zu 30 Franken. Der Mann ist abgetaucht.'’
Die Höhe der Strafe ist abhängig vom Verschulden des Verurteilten, von
seinen finanziellen Verhältnissen und vom Grad der Zurechnungsfähigkeit
zum Zeitpunkt der Tat: Je nachdem gibt es zwischen 25 und 75 Prozent
«Rabatt» auf die Strafe. Je besoffener, desto glimpflicher kommen die
Täter davon. Im veränderten Verhalten beim Konsum von Alkohol und anderen
Betäubungsmitteln sehen Experten einen wesentlichen Grund für die
Enthemmung. Seit den neunziger Jahren hat sich der Rauschgiftmissbrauch
zunehmend auf die Modedroge Kokain und andere aufputschende Stoffe
verlagert. Sie steigern erwiesenermassen die Aggressivität. Im
Gastronomiesektor tut die Liberalisierung ihr Übriges: Durch den Wegfall
der Polizeistunde haben viel mehr Lokale Betrieb bis in die frühen
Morgenstunden. Beim Escher-Wyss-Platz, um den sich viele der neuen Zürcher
Szenelokale versammeln, «erleben wir heute um Mitternacht mehr Stau als am
Tag», beschreibt ein Zürcher Stadtpolizist die Situation.
Das Ausgehpublikum wird zudem immer jünger. Nicht selten geraten 13- und
14-Jährige mit den Ordnungshütern in Konflikt. Bei Minderjährigen sind die
Beamten verpflichtet, Kontakt mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten
aufzunehmen. Die Reaktionen seien äusserst unterschiedlich. Manchmal komme
ein Vater auf die Wache und begrüsse den Sohn gleich mit einer Ohrfeige.
Je näher sie bei der Stadt lebten, desto gleichgültiger und aggressiver
verhielten sich die Eltern gegenüber der Polizei: «Ihr Arschlöcher habt
anderes zu tun.» - «Wir haben früher auch Kaugummi geklaut.» - «Lassen Sie
den Jungen gehen. Der kommt dann schon selber nach Hause.»
Ein Klassiker: der Rassismusvorwurf
Der verlorene Respekt ist die eine Seite. Mindestens so
zermürbend wirken nach Ansicht der Betroffenen die ständigen Beschwerden,
parlamentarischen Vorstösse, Rügen und Klagen gegen die Polizei. Einen
Klassiker stellt der dunkelhäutige Kokaindealer dar: «Da kannst du drauf
gehen, dass sie dir rassistische Handlungen unterstellen - und dann geht
das ganze Spiel los.» Mit dem «ganzen Spiel» ist der bürokratische Apparat
gemeint. Ein Rapport reicht nicht. Der verdächtigte Polizist muss
zusätzlich eine Stellungnahme abfassen und findet sich plötzlich als Täter
wieder, während das eigentliche Delikt, der Handel mit Drogen, in den
Hintergrund rückt.
Rechtsanwalt Robert S., der schon mehrere Polizisten vor Gericht vertreten
hat, schildert exemplarisch einen Fall: Ein Mann wird an der Zürcher
Langstrasse gefilzt und erstattet nachher Strafanzeige wegen Misshandlung.
«Was folgt, ist ein gewaltiger Aufwand: Drei, vier Polizisten werden
vorgeladen, Zeugen einvernommen, die Polizisten müssen ihr ganzes
Privatleben ausbreiten, das Einkommen offenlegen, sozusagen die ’Hosen
runterlassen’.» Letztlich lasse sich der Staat wie ein Tanzbär vorführen.
Fabian Schwarzenbach vom Sicherheitsdepartement Basel-Stadt beziffert die
Zahl der Beschwerden allein für seinen Kanton auf rund neunzig pro Jahr.
«In der Regel sind nur etwa zwei nicht gegen die Polizei oder Polizisten
gerichtet.»
Betrunkene Politiker
Der zweite typische Beschwerdeführer sitzt brav und bieder im
lokalen Parlament: «Wenn du einen angetrunkenen Politiker erwischst,
kannst du nach Hause gehen und weisst, am nächsten Tag erwartet dich eine
Beschwerde.» Thomas K. fühlt sich in solchen Momenten wenig gestützt
seitens des Arbeitgebers. Den Beschwerdeführern würden alle
rechtsstaatlichen Mittel zur Verfügung gestellt, er aber müsse alleine auf
sich gestellt beim Untersuchungsrichter antraben.
Ein dritter Klassiker sind Kundgebungen mit politischem Charakter. Dort
hagelt es Beschwerden, sobald die Polizei aktiv eingreift. Linksautonome
suchen geradezu die Konfrontation und halten dann mit eigenen Videoteams
und Fotografen das Vorgehen der Polizei fest. Als im vergangenen Dezember
die vereinten Luzerner Polizeikräfte eine unbewilligte Demonstration
auflösten und rund 250 Personen vorübergehend festnahmen, reichten 54
Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Aufsichtsbeschwerde ein. Einer der
Hauptvorwürfe der Klagenden: Sie hätten zu lange auf eine Pinkelpause
warten müssen.
Die juristische Nachbearbeitung geht Hand in Hand mit dem politischen
Spiel: Die Rechte ruft nach mehr Härte - die Linke erachtet einen
Polizeieinsatz bald einmal für «unverhältnismässig». «Man kann es
niemandem recht machen», sagt Christian B. Auf die oben angesprochene
Massenverhaftung hin verlangten SP und Grüne im Luzerner Stadtparlament
umgehend eine externe Untersuchung.
Im Grossen Rat der Stadt Basel wurden allein dieses Jahr schon drei
Interpellationen zur Polizei beantwortet: Ein Mitglied der grünen Fraktion
beanstandete, dass sich Verhaftete auf dem Polizeiposten zur
Leibesvisitation nackt ausziehen müssten. Ein zweiter Interpellant
(ebenfalls von den Grünen) kritisierte das «willkürliche
In-Polizeigewahrsam-Nehmen» von «teilweise minderjährigen Personen».
Schliesslich rügte eine SP-Grossrätin die Wegweisung von dreizehn
Jugendlichen, die wegen tätlicher Auseinandersetzungen und Provokationen
das Gelände der Herbstmesse 2007 verlassen mussten. Soll auf den
«Kuschel-Pädagogen» auch noch der «Kuschel-Polizist» folgen?
Die Linke hängt noch immer an ihrem «Scheissbullen»-Bild aus den siebziger
Jahren. Jean Ziegler sprach von den «institutionalisierten Handlangern».
Wer den 185-Seiten-Bericht von Amnesty International zur Schweiz
durchgeht, bekommt den Eindruck, das Land befinde sich in der Hand eines
gewalttätigen Polizeiapparates. Mit der Realität hat dieses ideologische
Elaborat nichts zu tun. Zu den Unterzeichnern einer «Plattform gegen
Polizeirepression» gehören sowohl die SP wie die Grünen der Stadt Basel -
neben so exotischen Gruppierungen wie der kommunistischen Neuen Partei der
Arbeit und der Uniguerilla. Die Plattform verlangt eine freie Wahl der
Demonstrationsrouten; Kundgebungen dürften nicht mit der Begründung
verboten werden, «dass es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen könnte».
Ausserdem seien «Provokationen der Polizei im Ordnungsdienst gegen
Demonstrationsteilnehmer/-innen zu unterlassen». In der Stadt Bern gilt es
schon als «Provokation», wenn die Polizei überhaupt sichtbar in
Erscheinung tritt.
In den grösseren Schweizer Städten dominieren rot-grüne Regierungen. Ihre
Sympathien liegen eher bei den Gesinnungsgenossen auf der Strasse als bei
den Polizeikorps. Ausschreitungen an den 1.-Mai-Feiern gehören
mittlerweile zum fixen Rahmenprogramm. Geschäfte werden zertrümmert, Autos
angezündet, es wird wahllos randaliert und demoliert. Die Polizei schaut
auf Befehl zu - im linken wording heisst das dann
«Deeskalationsstrategie». Markus O.: «Man wird konkret zurückgebunden. Das
verstehen die eigenen Leute nicht und noch weniger die Ladenbesitzer.» Die
BMW-Garage Binelli & Ehrsam, alljährlich Opfer der Zürcher
1.-Mai-Krawalle, griff zur Selbsthilfe und lud dieses Jahr Leute aus dem
Umfeld der Hell’s Angels zum Grillfest. Mit Erfolg. Sie hatte Ruhe.
Unter solchen politischen Voraussetzungen agiert die Polizei zunehmend
orientierungslos. Namentlich mag keiner der Informanten die Führung
kritisieren. Sie fürchten alle um ihren Job. Andere haben sich laut
eigenen Worten in eine Art «innerer Emigration» zurückgezogen. Ein
inzwischen pensionierter Zürcher Polizist schont indes auch seine Kollegen
in den oberen Etagen nicht: «Das sind Marionetten geworden. Sie machen nur
noch das, was die rote Regierung sagt.»
«Es geht nicht darum, dass wir nicht fähig wären», sagt Markus O. Aber man
werde willentlich daran gehindert, den gesetzlichen Auftrag auszuführen.
Damit die Polizei ihre Arbeit machen kann, braucht sie klare
Rahmenbedingungen. «Wir erwarten von der politischen Führung, überhaupt
von der Führung, nur eines: dass sie die Polizisten die bestehenden
Gesetze durchsetzen lässt.»
*Alle Namen sind geändert und der Redaktion bekannt.